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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Autonom 24 GmbH

  1. Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Autonom 24 GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden über den Verkauf, die Lieferung und den Betrieb von KI-gestützten Verkaufsautomaten sowie damit verbundene Software- und Serviceleistungen.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB, natürlichen oder juristischen Personen oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft.

(3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

(4) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(5) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich bestätigt wurden.

  1. Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von KI-gestützten Verkaufsautomaten einschließlich zugehöriger Hard- und Software.

(2) Mit dem Kauf eines (KI-)Verkaufsautomaten wird zusätzlich eine kostenpflichtige Servicevereinbarung abgeschlossen. Diese beträgt 12,90 EUR pro Monat und hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

(3) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Servicevereinbarung vom Kunden monatlich gekündigt werden.

(4) Die Servicevereinbarung umfasst insbesondere technischen Support per Fernwartung. Zu diesem Zweck erhält der Anbieter Zugriff auf die Softwarelösung des Verkaufsautomaten.

(5) Weitere Leistungen sind nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden.

  1. Vertragsschluss 

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Lieferung der Ware zustande.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Zahlungen sind per Vorauskasse ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Zahlung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart, auf das Bankkonto des Anbieters.

(3) Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

(4) Der Besteller ist nicht berechtigt, gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt ist.

(5) Wir sind berechtigt, unsere fälligen Forderungen gegen evtl. Provisionsforderungen des Bestellers aufzurechnen.

  • Lieferung

(1) Beschreibungen des Liefergegenstandes und technische Angaben sind unverbindlich. Konstruktions- und Formänderungen behalten wir uns vor.

(2) Die Lieferung erfolgt ab Werk.

(3) Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Lager verlässt. Wir sind nicht verpflichtet, die Ware für den Weg zum Besteller zu versichern, sind dazu aber auf Kosten des Bestellers berechtigt, falls er uns keine entsprechende Versicherung nachweist.

(4) Für ordnungsgemäßen Anschluss von Geräten an das Stromnetz sowie für die Beschaffung evtl. notwendiger Genehmigungen hat der Besteller selbst auf seine Rechnung und Gefahr zu sorgen.

(5) Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als sechs Wochen überschritten, und liefern wir auch auf eine uns vom Besteller gesetzte Nachfrist von zwei Wochen nicht, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, die nicht termingemäße Lieferung ist nicht von uns verschuldet. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichtlieferung sind in jedem Fall ausgeschlossen.

(6) Nimmt der Besteller die Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall sind wir berechtigt, entweder ohne Nachweis eines Schadens 15 % des Kaufpreises oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen.

  • Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt Eigentum der Autonom 24 GmbH bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Im Falle der Weiterveräußerung tritt er schon jetzt seine Veräußerungsforderung gegen den Erwerber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Besteller selbst haftet jedoch weiter.

(2) Der Besteller hat die Geräte vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs an gegen Diebstahl, Feuer, Raub, Beschädigung und Leitungswasserschaden zu versichern. Seine Erstattungsansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft tritt er schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

(3) Der Besteller ist verpflichtet, der Autonom 24 GmbH jederzeit den genauen Standort der uns gehörenden Waren bekanntzugeben.

(4) Kommt der Besteller mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so sind wir berechtigt, die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu verlangen, diese beim Besteller abzuholen und so lange sicherzustellen, bis der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

(5) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so tritt er bereits jetzt sämtliche Rechte aus dem Aufstellvertrag, insbesondere das Recht auf den Waren-Verkaufserlös (bei Warenautomaten) bei dritten

Personen aufgestellter Geräte, soweit dieser ihm zusteht, an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Besteller ist nicht mehr befugt zu kassieren. Wir sind berechtigt, das Inkasso vorzunehmen.

(6) Wir verpflichten uns, dem Besteller auf sein Verlangen hin das Eigentum an den von uns gelieferten Waren insoweit zu übertragen, als der Zeitwert der Waren unsere Forderungen um 15 % übersteigt.

  • Mängelhaftung

(1) Die Teile-Gewährleistung für erkennbare und verborgene Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften beträgt zwölf Monate vom Zeitpunkt der Lieferung ab Werk. Mängelrügen müssen unverzüglich – bei erkennbaren Mängeln bzw. Minder- oder Falschlieferungen spätestens innerhalb von acht Tagen nach Ankunft der Lieferung beim Besteller und bei verborgenen Mängeln spätestens innerhalb von acht Tagen nach der Entdeckung des Mangels – bei uns schriftlich erhoben werden. Bei Versäumnis dieser Frist können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

(2) Die Gewährleistung bezieht sich nur auf Fabrikations- oder Materialfehler. Eine Haftung für weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz eines mittelbaren Sach- oder Folgeschadens oder unmittelbaren Schadens, evtl. aus positiver Vertragsverletzung, ist ausgeschlossen. Insbesondere ist ausgeschlossen die Haftung für Personen-, oder Vermögensschäden, die dem Besteller, seinen

Angestellten oder Beauftragten oder sonst einem Dritten durch Material-, Arbeits-, Konstruktions- oder sonstige Fehler entstehen.

(3) Bei Teilen, die wir selbst von Zulieferanten bezogen haben, sind wir nur insoweit

zum Ersatz verpflichtet, als wir von diesem Ersatz erhalten.

(4) Bei natürlichem Verschleiß sowie bei Beschädigungen infolge unrichtiger oder nachlässiger Behandlung sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

(5) Bei begründeter Mängelrüge liefern wir nach unserer Wahl kostenlos Ersatz des fehlerhaften Teiles oder schreiben dessen Wertbetrag dem Konto des Bestellers gut. Stattdessen sind wir auch zur Nachbesserung berechtigt.

(6) Durch Nachbesserung, Ergänzung oder Austausch der gelieferten Waren werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen weder gehemmt noch unterbrochen.

(7) Das Zahlungsmodul ist bei Lieferung sorgfältig eingestellt. Die Gewähr für richtige Kreditgabe sowie für wertgerechte Leistung (Geld bzw. Warenausgabe) kann nicht übernommen werden und wird nicht übernommen. Es besteht also kein Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden, Geld- oder Warenverlusten, gleich welcher Art.

(8) Wir sind zur Nachbesserung oder Gewährleistung nicht verpflichtet, solange der Besteller fällige Vertragspflichten nicht erfüllt. Die Gewährleistung erlischt, wenn sich der Besteller mit den vereinbarten Zahlungen länger als einen Monat im Verzuge befindet.

(9) Ansprüche auf Wandlung, Minderung und Schadenersatz wegen Nichterfüllung bestehen nicht.

(10) Wir behalten uns das Recht vor, die fehlerhaften Teile zu überprüfen. Falls wir die Rücksendung beanstandeter Teile verlangen, müssen diese frachtfrei an unser Werk zurückgesandt werden. Ohne unsere Genehmigung dürfen keine Teile zurückgesandt werden.

(11) Durch die vorstehende Regelung werden Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz nicht berührt.

  • Software und Nutzungsrechte

(1) Die im Verkaufsautomaten enthaltene Software wird dem Kunden zur Nutzung überlassen. Eine Übertragung von Eigentumsrechten erfolgt nicht.

(2) Der Kunde erhält ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.

(3) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch den Einsatz der KI wirtschaftliche Erfolge erzielt werden.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, Softwareupdates und Änderungen vorzunehmen.

  1. Mietkauf über Finanzierungspartner 

(1) Der Kunde hat die Möglichkeit, den Erwerb der Verkaufsautomaten im Wege des Mietkaufs über einen Finanzierungspartner abzuwickeln.

(2) In diesem Fall kommt der Finanzierungsvertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Finanzierungspartner zustande. Der Anbieter wird nicht Vertragspartei des Finanzierungsvertrages.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, der Autonom 24 GmbH schriftlich mitzuteilen, dass das Gerät unversehrt geliefert worden ist. 

(4) Erfolgt keine Lieferbestätigung innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Lieferung, kann die Autonom 24 GmbH eine tägliche Mietgebühr in Höhe von 25 EUR für den Automaten erheben, die dem Kunden in Rechnung gestellt wird.

(5) Die Bedingungen des Mietkaufs, insbesondere Laufzeit, Ratenhöhe und Zahlungsmodalitäten, richten sich ausschließlich nach den Vereinbarungen mit dem Finanzierungspartner.

(6) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, Leistungen oder Vertragsbedingungen des Finanzierungspartners.

  • Altgeräteentsorgung

(1) Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Entsorgung der gelieferten Verkaufsautomaten nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften auf eigene Kosten verantwortlich.

(2) Der Anbieter übernimmt keine Verpflichtung zur Rücknahme oder Entsorgung der Altgeräte.

  • Urheberrecht

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

  • Schlussbestimmung

(1) Sind oder werden einzelne Vorschriften dieser Bedingungen unwirksam, so bleiben die übrigen rechtsgültig. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Vorschrift durch eine Vorschrift zu ersetzen, die wirtschaftlich dem beabsichtigten Zweck nahekommt.

(2)  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

(4)  Zuständiges Gericht, auch im Falle der Ungültigkeit des Vertrages, ist das Amtsgericht Nürnberg.

Stand: März 2026

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